Frühprüfung
Zielbild, Standortdaten, Eigentums- und Nutzungsrahmen, Erschließung, Restriktionen, erste Netz- und Terminannahmen.

Ein guter Standort allein ist noch kein investierbares Vorhaben. Netzanschluss, Genehmigungen, Ertrag, Technik, Verträge, Finanzierung und Bau müssen zu einem nachvollziehbaren Entscheidungsweg zusammengeführt werden. SCF übernimmt genau diese Koordination im vereinbarten Mandat.
Projektgespräch anfragenArbeitsweise prüfenFläche, Netzbetreiber, Behörden, Gutachter, Anlagenlieferanten, Baupartner, Kapitalgeber und späterer Betreiber arbeiten häufig mit unterschiedlichen Informationsständen. SCF führt offene Annahmen in einer Projektakte zusammen und macht sichtbar, welche Entscheidung als Nächstes ansteht.
Der genaue Umfang wird vor Beginn schriftlich festgelegt. SCF ersetzt keine genehmigungsrechtliche, steuerliche, technische oder rechtliche Fachverantwortung, sondern führt die Fachbeiträge zu einer belastbaren Entscheidungsgrundlage zusammen.
Zielbild, Standortdaten, Eigentums- und Nutzungsrahmen, Erschließung, Restriktionen, erste Netz- und Terminannahmen.
Arbeitspakete, Verantwortlichkeiten, Entscheidungsfristen, Datenraum und ein gemeinsamer Stand für Kosten, Termine und Risiken.
Koordination des Netzanschlussbegehrens, erforderlicher Nachweise, Fachgutachten und der für Wind- oder PV-Projekte relevanten Genehmigungsschritte.
Technische Leistungsbilder, Bieterfragen, Angebotsvergleich, Schnittstellen, Terminplan und kaufmännische Ausnahmen.
Strukturierte technische und projektbezogene Prüfung für eine mögliche Transaktion; Annahmen und fehlende Nachweise bleiben sichtbar.
Fortschritt, Entscheidungen, Änderungen, Qualitätsnachweise und Abnahmen entlang des vereinbarten Kontrollplans.
Ist der Standort weiter prüfenswert?
Gibt es einen belastbaren Netz- und Genehmigungsweg?
Sind Ertrag, Kosten, Termine und Risiken konsistent?
Ist die Vergabe technisch und kaufmännisch vergleichbar?
Sind Bau, Inbetriebnahme und Übergabe nachweisbar?
Die Bundesnetzagentur führt PV- und Windanlagen im Marktstammdatenregister. Für den Netzanschluss ist der zuständige Netzbetreiber Ansprechpartner; ohne erforderliche Messtechnik ist eine ordnungsgemäße Einspeisung nicht möglich. Windvorhaben können außerdem eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz benötigen. Welche Anforderungen gelten, wird je Vorhaben fachlich geprüft.
Standort, Technologie, Zielgröße, bisherige Prüfungen, Netzstatus, Genehmigungsstand und die nächste anstehende Entscheidung reichen für ein erstes strukturiertes Gespräch.
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